{"id":1330,"date":"2022-07-19T14:57:27","date_gmt":"2022-07-19T14:57:27","guid":{"rendered":"https:\/\/mikado-messebau.de\/agb"},"modified":"2022-08-18T09:30:24","modified_gmt":"2022-08-18T09:30:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mikado-messebau.de\/en\/agb","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.17.6&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; background_color=&#8221;#242424&#8243; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row column_structure=&#8221;2_3,1_3&#8243; _builder_version=&#8221;4.17.6&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; custom_padding=&#8221;6px|||||&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_column type=&#8221;2_3&#8243; _builder_version=&#8221;4.17.6&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; custom_margin=&#8221;||12px|||&#8221; hover_enabled=&#8221;0&#8243; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; sticky_enabled=&#8221;0&#8243; admin_label=&#8221;englisch&#8221;]<\/p>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<h1><strong>AGB &#8211; englisch<br \/><\/strong><\/h1>\n<\/div>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.17.6&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;]<\/p>\n<div class=\"entry-content\" itemprop=\"text\">\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/strong><\/p>\n<p>I. Vertragsgrundlagen<\/p>\n<p>1.<br \/>Allen dem Auftragnehmer erteilten Auftr\u00e4ge liegen in folgender Reihenfolge<br \/>zugrunde:<br \/>\u2013 das Angebot<br \/>\u2013 diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\u2013 die Verdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen<br \/>\u2013 die Honorarordnung f\u00fcr Ingenieure und Architekten<\/p>\n<p>2.<br \/>Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der schriftlichen<br \/>Vereinbarung.<\/p>\n<p>II. Vertragsinhalt<\/p>\n<p>1.<br \/>F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen<br \/>ausschlie\u00dflich ma\u00dfgebend. Vertragsbedingungen des Bestellers werden nur<br \/>dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich<br \/>anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers gilt als<br \/>Anerkennung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p>III. Angebot, Angebots- und Entwurfsunterlagen<\/p>\n<p>1.<br \/>Die in den Angeboten genannten Preise sind freibleibend.<\/p>\n<p>2.<br \/>Die Angebote werden nach den Angaben des Bestellers und den von ihm und<br \/>von der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen<br \/>ausgearbeitet. F\u00fcr die Richtigkeit dieser Unterlagen, insbesondere derjenigen der<br \/>Ausstellungsleitung, haftet der Auftragnehmer nicht.<\/p>\n<p>3.<br \/>Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Bestellers<br \/>zus\u00e4tzlich ausgef\u00fchrt werden oder aufgrund fehlerhafter Unterlagen des<br \/>Bestellers oder Ausstellungsleitung erforderlich werden, werden zus\u00e4tzlich<br \/>in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>4.<br \/>Planungen, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben,<br \/>soweit nicht anders vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum des<br \/>Auftragnehmers. \u00c4nderungen von Planungen, Entw\u00fcrfen usw. d\u00fcrfen nur vom<br \/>Auftragnehmer vorgenommen werden. Diese Unterlagen d\u00fcrfen ohne<br \/>Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielf\u00e4ltigt noch dritten Personen<br \/>Zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind bei Nichterteilung des Auftrages<br \/>Unverz\u00fcglich dem Auftragnehmer zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>IV. Vertragsabschlu\u00df<\/p>\n<p>1.<br \/>Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung des Auftragnehmers<br \/>Zustande. Erteilte Auftr\u00e4ge gelten aber auch dann als angenommen, wenn sie<br \/>Nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang abgelehnt werden.<\/p>\n<p>V. Preise<\/p>\n<p>1.<br \/>Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen<br \/>Objektes G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>2.<br \/>Zu den angegebenen Preisen kommt, sofern im Angebot nicht ausdr\u00fccklich<br \/>Aufgef\u00fchrt, die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<\/p>\n<p>3.<br \/>Alle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk oder Versandlager und<br \/>Schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung usw. nicht ein.<\/p>\n<p>4.<br \/>Die Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsabschlu\u00df. Nach Ablauf dieser<br \/>4 Monate ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preiserh\u00f6hung der Hersteller oder<br \/>Lohnerh\u00f6hungen an den Besteller weiterzugeben. Ma\u00dfgebender Zeitpunkt f\u00fcr die<br \/>Preisberechnung ist dann der Zeitpunkt des Beginns der Ausf\u00fchrungsarbeiten.<br \/>der Besteller kann jedoch vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn der bei Beginn der<br \/>Ausf\u00fchrung geforderte Preis mehr als 4 % \u00fcber dem Preis bei der Vertragsab-<br \/>schluss liegt.<\/p>\n<p>5.<br \/>Verz\u00f6gert sich der Beginn, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus<br \/>Gr\u00fcnden, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt,<br \/>den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Ma\u00dfgebend<br \/>sind dann die am Tage der Ausf\u00fchrung g\u00fcltigen Verrechnungss\u00e4tze f\u00fcr Arbeits-<br \/>stunden (einschlie\u00dflich Fahrt und Ladezeiten), Kfz-Ger\u00e4te, Materialpreise und<br \/>sonstige Preise des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>6.<br \/>Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Bestellers<br \/>Ausgef\u00fchrt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angabe<br \/>Des Bestellers, der Ausstellungsveranstalter, durch unverschuldete Transport-<br \/>Verz\u00f6gerungen, ungen\u00fcgende Bodenbeschaffenheit, nicht termin- oder fach-<br \/>Gerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erf\u00fcllungsgehilfen des Auf-<br \/>Tragnehmers sind, bedingt sind, werden dem Besteller zus\u00e4tzlich in Rechnung<br \/>Gestellt. Als Berechnungsgrundlage gilt Ziffer V.5.<\/p>\n<p>7.<br \/>Dienstleistungen und Besorgungen, die f\u00fcr den Besteller auf dessen Verlangen<br \/>Im Rahmen der Planung und Durchf\u00fchrung seiner Ausstellungsbeteiligung<br \/>Ausgef\u00fchrt werden (Full Service), werden gesondert berechnet. F\u00fcr insoweit<br \/>Verauslagte Betr\u00e4ge ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vorlageprovision zu<br \/>Berechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Namen des Bestellers derartige<br \/>Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.<\/p>\n<p>8.<br \/>Planungen, Entw\u00fcrfe und Zeichnungen sind, soweit nicht anders ausdr\u00fccklich<br \/>und schriftlich vereinbart, auch dann kostenpflichtig, wenn im Angebot bzw. in<br \/>der Auftragsbest\u00e4tigung daf\u00fcr kein besonderes Entgelt ausgewiesen worden ist.<br \/>Dies gilt insbesondere dann, wenn das Vertragsverh\u00e4ltnis nach Planung und<br \/>Entwurfsfertigung eines Ausstellungsstandes endet. Berechnungsgrundlage ist<br \/>die Honorarordnung f\u00fcr Architekten und Ingenieure (HOAI).<\/p>\n<p>VI. Urheberrechte<\/p>\n<p>1.<br \/>Planungen, Entw\u00fcrfe und Zeichnungsunterlagen bleiben mit allen Rechten<br \/>Eigentum von mikado, ebenso Fertigungsanlagen, wie Pausen, Negative, Filme,<br \/>Repros und Dias. Die \u00dcbertragung von Eigentums- und Urheberrechten bed\u00fcrfen<br \/>der Schriftform. \u00c4nderungen von Planungen, Entw\u00fcrfen etc. d\u00fcrfen nur von<br \/>mikado vorgenommen werden. Mikado ist berechtigt, Arbeiten zu signieren und<br \/>damit zu werden.<\/p>\n<p>VII. Lieferzeit und Montage<\/p>\n<p>1.<br \/>Ist f\u00fcr den Beginn der Ausf\u00fchrungen bzw. die Fertigstellung keine ausdr\u00fcckliche<br \/>Frist vereinbart, so gilt der genannte Liefertermin nur ann\u00e4hernd, sofern er nicht<br \/>mit einem bestimmten Ausstellungsbeginn zusammenf\u00e4llt.<\/p>\n<p>2.<br \/>Mit von Besteller nach Vertragsschluss vorgebrachten \u00c4nderungen oder<br \/>Umstellungen der Ausf\u00fchrung verlieren auch fest vereinbarte Liefertermine die<br \/>Verbindlichkeit.<\/p>\n<p>3.<br \/>Treten vom Auftragnehmer nicht zu vertretende St\u00f6rungen im Gesch\u00e4ftsbetrieb,<br \/>insbesondere Arbeitsau\u00dfenst\u00e4nde, Streik und Aussperrungen sowie F\u00e4lle<br \/>h\u00f6herer Gewalt auf, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten<br \/>Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsst\u00f6rungen sowohl beim<br \/>Auftragnehmer als auch bei dessen Vorlieferanten oder Subunternehmen f\u00fchren,<br \/>so ist der Auftragnehmer berechtigt, auf Rechnung des Bestellers Leistungen<br \/>auszuf\u00fchren oder in Auftrag zu geben, die zur Sicherung der termingerechten<br \/>Fertigstellung und zur Beseitigung von Behinderungen beim Auf- und Abbau<br \/>Erforderlich sind. Wird aufgrund der genannten St\u00f6rungen die Vertragserf\u00fcllung<br \/>Unm\u00f6glich, sind beide Vertragsparteien zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<br \/>Schadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>VIII. Fracht und Verpackung<\/p>\n<p>1.<br \/>Die Erzeugnisse des Auftragnehmers reisen stets auf Kosten und Gefahr des<br \/>Bestellers, wenn nicht anders vereinbart ist. Hat der Auftragnehmer Fracht-<br \/>tragung \u00fcbernommen, so steht es ihm frei, entweder frachtfrei zu liefern oder<br \/>Die nach dem Vertrag vorgesehene Fracht zu verg\u00fcten. Gew\u00fcnschte und vom<br \/>Auftragnehmer f\u00fcr erforderlich gehaltene Verpackung wird gesondert in<br \/>Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>2.<br \/>Teile des Bestellers, die bei der Herstellung oder Montage verwendet werden<br \/>sollen, m\u00fcssen zum vereinbarten Termin frei Werk bzw. Montagestelle ange-<br \/>liefert werden. R\u00fccklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Werk oder<br \/>Verwendungsort auf Gefahr des Bestellers.<\/p>\n<p>IX. Gefahren\u00fcbergang<\/p>\n<p>1.<br \/>Jede Gefahr geht, soweit nicht anders vereinbart ist, auf den Besteller \u00fcber,<br \/>wenn die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verl\u00e4sst oder dem Besteller<br \/>zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Dies gilt auch in F\u00e4llen, in denen frachtfreie<br \/>Lieferung vereinbart ist.<\/p>\n<p>2.<br \/>Kann die versandbereite Ware aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat,<br \/>nicht zur Auslieferung gebracht werden, geht die Gefahr am Tage der<br \/>Versandbereitschaft auf den Besteller als erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>3.<br \/>Der vom Auftragnehmer unverschuldete Untergang auf dem Transport oder ein<br \/>abhandenkommen der angelieferten Materialien an der Montagestelle geht zu<br \/>Lasten des Bestellers.<\/p>\n<p>X. Mietweise \u00dcberlassung<\/p>\n<p>Werden Gegenst\u00e4nde mietweise \u00fcberlassen, so sind sie vom Mieter pfleglich<br \/>zu behandeln. Er haftet f\u00fcr die mietweise \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde bis zur H\u00f6he<br \/>der Wiederherstellungskosten oder dem Neubeschaffungswert. Dies gilt auch<br \/>dann, wenn die Gegenst\u00e4nde ganz oder teilweise abhanden gekommen sind;<br \/>dabei ist es unerheblich, ob den Mieter oder seine Mitarbeiter ein Verschulden<br \/>trifft.<\/p>\n<p>XI. Abnahme \/ \u00dcbergabe<\/p>\n<p>1.<br \/>Hinsichtlich der Abnahme bzw. \u00dcbergabe gelten die Regelungen des \u00a7 12 VOB\/B<br \/>mit der Ma\u00dfgabe, dass die Abnahme f\u00f6rmlich und unverz\u00fcglich nach Fertig-<br \/>stellung zu erfolgen hat. Der Besteller verpflichtet sich, am Abnahmetermin<br \/>selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollm\u00e4chtigten Be-<br \/>auftragten vertreten zu lassen. Es wird ausdr\u00fccklich anerkannt, dass ein Abnahme-<br \/>termin bis 18:00 Uhr vor dem Tag des Messebeginnes oder eine Stunde vor Messe-<br \/>beginn nicht unangemessen ist.<\/p>\n<p>2.<br \/>Hat der Besteller die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorher gehende<br \/>f\u00f6rmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit der Be-<br \/>nutzungshandlung als erfolgt.<\/p>\n<p>3.<br \/>Eventuelle noch ausstehende kleinere Teilleistungen oder die Beseitigung von<br \/>M\u00e4ngeln werden schnellstm\u00f6glich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die<br \/>Funktion des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen,<br \/>berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme. Zahlungseinbehalte<br \/>sind nur anteilig zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>4.<br \/>Ist die Montage des Messestandes zu einem bestimmten Ausstellungstermin<br \/>nicht vereinbart und nimmt der Besteller trotz Fertigstellungsanzeige die<br \/>Leistung des Auftragnehmers nicht ab, so kann dieser vom Vertrag zur\u00fcck-<br \/>treten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Als Schadens-<br \/>ersatz wegen Nichterf\u00fcllung kann der Auftragnehmer 60 % bei mietweiser<br \/>\u00dcberlassung 80 % der Auftragssumme fordern. Dem Besteller bleibt der<br \/>Nachweis, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht oder nicht in der genannten<br \/>H\u00f6he vorliegt, unbenommen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren nachge-<br \/>wiesenen Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.<\/p>\n<p>5.<br \/>Sind die Leistungen des Auftragnehmers dem Besteller mietweise \u00fcberlassen<br \/>worden, so hat auf Wunsch des Auftragnehmers unmittelbar nach Messe-<br \/>beendigung eine f\u00f6rmliche \u00dcbergabe der Mietgegenst\u00e4nde stattzufinden.<br \/>Der Besteller ist verpflichtet, am \u00dcbergabetermin teilzunehmen oder sich<br \/>von einem entsprechenden bevollm\u00e4chtigten Beauftragten vertreten zu<br \/>lassen.<\/p>\n<p>XII. Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<p>1.<br \/>Die Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel beschr\u00e4nkt sich auf einen Zeitraum von l\u00e4ngstens 6<br \/>Monaten seit Lieferung bzw. Eintritt des Leistungserfolges. Die M\u00e4ngelr\u00fcge<br \/>unterbricht die Gew\u00e4hrleistungsfrist nicht.<\/p>\n<p>2.<br \/>Erwirbt der Besteller den Vertragsgegenstand, so sind Beanstandungen<br \/>wegen unvollst\u00e4ndiger oder unrichtiger Lieferungen bzw. Leistungen oder<br \/>R\u00fcgen wegen offensichtlicher M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 7 Tagen<br \/>nach Empfang, Auslieferung bzw. Fertigstellung unmittelbar und schriftlich<br \/>an den Auftragnehmer anzuzeigen. Zeigt sich trotz sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung<br \/>ein Mangel erst sp\u00e4ter, so ist dieser unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 7 Tage nach<br \/>Kenntniserlangung anzuzeigen.<\/p>\n<p>3.<br \/>Wird der im Auftrag des Bestellers errichtete Messestand mietweise \u00fcber-<br \/>lassen, sind die unter Ziffer 2 aufgef\u00fchrten Beanstandungen unverz\u00fcglich,<br \/>sp\u00e4testens 6 Stunden vor Beendigung des Messe dem Auftragnehmer an-<br \/>zuzeigen.<\/p>\n<p>4.<br \/>Als Gew\u00e4hrleistung kann der Besteller grunds\u00e4tzlich nur Nachbesserung<br \/>verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet<br \/>sich nach dem Ermessen des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht<br \/>die Ersatzlieferung jederzeit offen. Erwirbt der Besteller den Ausstellungs-<br \/>stand, so kann er R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (Wandelung) oder<br \/>Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei<br \/>Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen<br \/>sind.<\/p>\n<p>5.<br \/>Wird der Messe- und Ausstellungsstand mietweise \u00fcberlassen, kann der Be-<br \/>steller Gew\u00e4hrleistungsrechte nur bez\u00fcglich solcher M\u00e4ngel geltend machen,<br \/>die w\u00e4hrend der Mietzeit aufgetreten sind.<\/p>\n<p>6.<br \/>Der Auftragnehmer kann die Beseitigung von M\u00e4ngeln verweigern, solange der<br \/>Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nach-<br \/>gekommen ist.<\/p>\n<p>7.<br \/>Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nicht auf solche Sch\u00e4den, die beim Besteller<br \/>durch nat\u00fcrliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erw\u00e4rmung oder unsachge-<br \/>m\u00e4\u00dfe Behandlung oder unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung entstehen.<\/p>\n<p>8.<br \/>Zumutbare Abweichungen in Form, Ma\u00dfen, Farbe und Beschaffenheit des<br \/>Materials sind vertragsgem\u00e4\u00df und berechtigen nicht zur M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/p>\n<p>9.<br \/>Erfolgt die M\u00e4ngelr\u00fcge versp\u00e4tet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen<br \/>bekannter M\u00e4ngel nicht gemacht, so erl\u00f6schen die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche<br \/>g\u00e4nzlich. Das gleiche gilt, wenn der Besteller selbst \u00c4nderungen vornimmt oder<br \/>dem Auftragnehmer die Feststellung der M\u00e4ngel erschwert.<\/p>\n<p>10.<br \/>M\u00e4ngelanspr\u00fcche aus der Besorgung von Lieferungen und Dienstleistung von<br \/>Fremdbetrieben (Full Service) gegen\u00fcber dem Auftragnehmer sind ausge-<br \/>schlossen, sofern dem Auftragnehmer nicht die Verletzung der Sorgfaltspflicht<br \/>bei der Auswahl der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.<\/p>\n<p>11.<br \/>Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hemmt oder unterbricht die Gew\u00e4hr-<br \/>leistungsfrist nicht.<\/p>\n<p>12.<br \/>Schadensersatzanspr\u00fcche, insbesondere solche aus Verletzung der Nach-<br \/>besserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrl\u00e4ssig-<br \/>keit oder Vorsatz beruhen. Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit wird der Schadensersatz<br \/>auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden be-<br \/>schr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>XIII. Haftung<\/p>\n<p>1.<br \/>F\u00fcr mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben wird keine<br \/>Haftung \u00fcbernommen, sofern dem Auftragnehmer nicht eine Verletzung der<br \/>Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der<br \/>Besteller kann gegebenenfalls die Abtretung der Anspr\u00fcche des Auftrag-<br \/>nehmers gegen\u00fcber diesem verlangen.<\/p>\n<p>2.<br \/>Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr das Gut des Ausstellers, es sei denn, dass<br \/>Verwahrung schriftlich best\u00e4tigt worden ist.<\/p>\n<p>3.<br \/>Bei speziellen Rat- oder Auskunftserteilungsvertr\u00e4gen haftet der Auftragnehmer<br \/>nur bis zur H\u00f6he der vom Besteller zu zahlenden Gegenleistung.<\/p>\n<p>4.<br \/>Sind lediglich Planung und Entw\u00fcrfe Vertragsgegenstand, so ist keinerlei Haftung<br \/>des Auftragnehmers begr\u00fcndet. Der Auftragnehmer steht insoweit nur daf\u00fcr ein,<br \/>dass er selbst in der Lage ist, den geplanten bzw. entworfenen Ausstellungs-<br \/>stand zu errichten.<\/p>\n<p>5.<br \/>F\u00fcr unentgeltliche Ratschl\u00e4ge, Informationen oder sonstige Leistungen wird nicht<br \/>gehaftet.<\/p>\n<p>6.<br \/>Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr die Richtigkeit der vom Besteller \u00fcbergebenen<br \/>Unterlagen oder von den jeweiligen Ausstellungsleitungen bereitgestellten<br \/>Unterlagen. Die insoweit von der Ausstellungsleitung gemachten Vorbehalte<br \/>werden auch vom Auftragnehmer in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>7.<br \/>Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sch\u00e4den irgendwelcher Art, auch von solchen Sch\u00e4den,<br \/>die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, aus Verzug, Unm\u00f6glichkeit<br \/>der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschlu\u00df<br \/>und auch unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht<br \/>durch vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln verursacht wurde und soweit<br \/>durch den Ausschluss der Ersatzanspr\u00fcche der Vertragserf\u00fcllung nicht vereitelt<br \/>oder gef\u00e4hrdet wird. Die Beschr\u00e4nkung der Haftung gilt in gleichem Umfang f\u00fcr die<br \/>Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Ausgenommen sind<br \/>Schadenersatzanspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>8.<br \/>Der Besteller haftet f\u00fcr alle ihm leih- und mietweise \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde<br \/>einschlie\u00dflich des Ausstellungsstandes insgesamt, sofern mietweise \u00dcberlassung<br \/>vereinbart ist, bis zur H\u00f6he der Wiederherstellungskosten bzw. bei Verlust bis<br \/>zur H\u00f6he des Neubeschaffungswertes. Dies gilt auch f\u00fcr das Werkzeug und das<br \/>Montagezubeh\u00f6r des Auftragnehmers, sofern der Besteller dies in Verwahrung<br \/>nimmt.<\/p>\n<p>XIV. Versicherungen<\/p>\n<p>1.<br \/>F\u00fcr vom Auftragnehmer veranlasste oder durchgef\u00fchrte Transporte wird das<br \/>Versandgut in H\u00f6he des Neubeschaffungswertes, sofern nichts anderes<br \/>Vereinbart ist, auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichert.<\/p>\n<p>2.<br \/>Transportsch\u00e4den sind dem Auftragnehmer sofort zu melden. Bei Speditions-<br \/>Versand sind Sch\u00e4den sofort auf dem Frachtbrief zu vermerken. Bei Bahn-<br \/>Transport muss eine bahnamtliche Bescheinigung \u00fcber den Schaden sofort<br \/>verlangt und an den Auftragnehmer gesandt werden.<\/p>\n<p>3.<br \/>Vom Auftragnehmer aufgrund schriftlicher Best\u00e4tigung zur Einlagerung<br \/>\u00fcbernommenen Gutes des Bestellers, wird vom Auftragnehmer auf Kosten<br \/>des Bestellers f\u00fcr die Dauer der Einlagerung in H\u00f6he des Neubeschaffungs-<br \/>wertes gegen Brand, Wasserschaden und Einbruchdiebstahl versichert.<\/p>\n<p>4.<br \/>Sollen dem Auftragnehmer \u00fcbergebene Arbeits- und Herstellungsunterlagen<br \/>wie Originale, Zeichnungen, Negative usw. gegen irgendeine Gefahr versichert<br \/>werden, so hat der Besteller diese Versicherung zu veranlassen. F\u00fcr den<br \/>Untergang oder das Abhandenkommen derartiger Unterlagen haftet der<br \/>Auftraggeber nur dann, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur<br \/>Last gelegt werden kann.<\/p>\n<p>5.<br \/>Es ist Sache des Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Messe-<br \/>Und Ausstellungstand w\u00e4hrend der Auf- und Abbauzeit und der Dauer der<br \/>Veranstaltung gegen Verlust und Besch\u00e4digung, gleich welcher Art zu ver-<br \/>Sichern. Zweckm\u00e4\u00dfigerweise wird er bei Montagen au\u00dferhalb des Betriebs-<br \/>Sitzes des Auftragnehmers dessen Werkzeug und Montagezubeh\u00f6r in diesen<br \/>Versicherungsschutz mit einbeziehen.<\/p>\n<p>XV. Kreditgrundlage<\/p>\n<p>1.<br \/>Voraussetzung der Leistungspflicht des Auftragnehmers ist die Kreditw\u00fcrdigkeit<br \/>Des Bestellers. Hat der Besteller \u00fcber seine Person oder \u00fcber die seine<br \/>Kreditw\u00fcrdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Angaben<br \/>Gemacht oder seine Zahlungen eingestellt oder ist \u00fcber sein Verm\u00f6gen ein<br \/>Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt worden, so ist der Auftragnehmer<br \/>zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer ist in diesen F\u00e4llen<br \/>vor Auslieferung bzw. Fertigstellung des Messe- und Ausstellungsstandes bzw.<br \/>der Waren berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz wegen<br \/>Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Hinsichtlich der H\u00f6he gilt die Regelung unter Ziffer<br \/>XI. 4.<\/p>\n<p>XVI. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>1.<br \/>Ist zwischen den Parteien der Erwerb der Lieferung und Leistung des Auftrag-<br \/>Nehmers vereinbart, so bleiben s\u00e4mtliche Liefergegenst\u00e4nde bis zur voll-<br \/>st\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis<br \/>Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>2.<br \/>Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware nur im ordnungs-<br \/>Gem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherheits-<br \/>\u00dcbereinigung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller tritt seine Forderungen<br \/>Aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware schon jetzt an den Auftrag-<br \/>Nehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen<br \/>hat der Besteller dem Auftragnehmer die zur Einziehung erforderlichen An-<br \/>gaben \u00fcber die abgetretene Forderung zu machen und den Schuldnern die<br \/>Abtretung mitzuteilen.<\/p>\n<p>3.<br \/>Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller<br \/>F\u00fcr den Auftragnehmer vor, ohne dass f\u00fcr letzteren daraus Verpflichtungen<br \/>Entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung<br \/>Der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Auftragnehmer geh\u00f6renden<br \/>Waren und Gegenst\u00e4nden steht dem Auftragnehmer der dabei entstehende<br \/>Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der<br \/>Vorbehaltsware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der<br \/>Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der<br \/>Besteller das Alleineigentum an der Sache, so sind sich die Vertragspartner<br \/>Dar\u00fcber einig, dass der Besteller dem Auftragnehmer im Verh\u00e4ltnis des<br \/>Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten<br \/>Vorbehaltsware Miteigentum der neuen Sache einr\u00e4umt und diese unentgelt-<br \/>lich f\u00fcr den Auftragnehmer verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen<br \/>mit anderen Waren und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung,<br \/>Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die<br \/>oben vereinbarte Vorausabtretung nur in H\u00f6he des Wertes der Vorbehalts-<br \/>ware, die zusammen mit den anderen Waren ver\u00e4u\u00dfert wird.<\/p>\n<p>4.<br \/>\u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder<br \/>die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller den Auftragnehmer<br \/>unverz\u00fcglich schriftlich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eine Intervention notwendigen<br \/>Unterlagen zu unterrichten. Ger\u00e4t der Besteller in Verm\u00f6gensverfall bzw.<br \/>Zahlungsschwierigkeiten, so ist der Besteller nicht mehr berechtigt, die<br \/>Vorbehaltsware zu ver\u00e4u\u00dfern. Der Besteller ist auf Verlangen des Auftrag-<br \/>nehmers verpflichtet, diesem die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware<br \/>unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>XVII. Schutzrechte, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, usw.<\/p>\n<p>1.<br \/>Planungen, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen<br \/>Bleiben mit allen Rechten im Eigentum des Auftragnehmers, und zwar<br \/>Auch dann, wenn sie dem Besteller \u00fcbergeben worden sind, es sei denn,<br \/>die vertraglich vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers umfassen<br \/>lediglich die Entwurfsfertigung der Schriftform.<\/p>\n<p>2.<br \/>\u00c4nderungen von Planungen, Entw\u00fcrfen usw. d\u00fcrfen nur vom Auftraggeber<br \/>Vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Unterlagen in das<br \/>Eigentum des Bestellers gelangt sind, es sei denn, die ausschlie\u00dflich<br \/>Nutzungsrechte daran wurden schriftlich \u00fcbertragen. Der Auftragnehmer<br \/>Ist stets berechtigt, seine Unterlagen zu signieren und damit zu werben.<\/p>\n<p>3.<br \/>F\u00fcr den Fall, dass der Besteller die unter Ziffer 1 genannten Unterlagen<br \/>ohne Zustimmung des Auftragnehmers vervielf\u00e4ltigt oder dritten Personen<br \/>zug\u00e4nglich macht, ist der Auftragnehmer berechtigt, pauschalisierten Schaden-<br \/>ersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziffer IX.4. geltend zu machen.<\/p>\n<p>4.<br \/>F\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen nach vom Besteller gegebenen Angaben<br \/>Oder Unterlagen \u00fcbernimmt dieser die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass durch die<br \/>Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen ausgef\u00fchrten Arbeiten<br \/>Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftragnehmer ist nicht ver-<br \/>pflichtet nachzupr\u00fcfen, ob die vom Besteller zur Herstellung und Lieferung<br \/>ausgeh\u00e4ndigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen.<\/p>\n<p>5.<br \/>Der Besteller ist verpflichtet, den Auftragnehmer von allen etwaigen<br \/>Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter sofort freizustellen und f\u00fcr alle Sch\u00e4den,<br \/>die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und,<br \/>soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.<\/p>\n<p>XVIII. Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>1.<br \/>Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart wird, mit<br \/>Rechnungszugang sofort zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>2.<br \/>Der Rechnungsbetrag versteht sich stets rein netto, ein Skonto wird nicht<br \/>gew\u00e4hrt. Vom Rechnungsbetrag sind \u00bd bei Auftragserteilung und \u00bd bei Stand-<br \/>\u00fcbergabe f\u00e4llig. Zum Inkasso sind nur mit schriftlicher Vollmacht des Unter-<br \/>nehmens versehene Personen berechtigt. Die F\u00e4lligkeit ist das Rechnungs-<br \/>datum.<\/p>\n<p>3.<br \/>Abz\u00fcge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht<br \/>Verzinst. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur<br \/>zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsm\u00f6glichkeiten<br \/>angenommen. Er folgt die Zahlung mit Wechseln, Scheck oder anderen<br \/>Anweisungspapieren, so tr\u00e4gt der Besteller die Kosten der Diskontierung<br \/>und Einziehung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, hereingenommene<br \/>Wechsel zu Protestieren.<\/p>\n<p>4.<br \/>Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt,<br \/>unbeschadet weitergehender Anspr\u00fcche, Verzugsschadensersatz in<br \/>H\u00f6he der \u00fcblichen Mindestsollzinsen und Provision der Gro\u00dfbanken zu<br \/>verlangen (mindestens aber 3 % \u00fcber dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz).<br \/>Der Auftragnehmer ist nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter<br \/>berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen<br \/>Nichterf\u00fcllung zu verlangen. F\u00fcr die H\u00f6he des Schadensersatzes gilt<br \/>die Regelung unter Ziffer IX.4.<\/p>\n<p>XIX. Aufrechnung und Abtretung<\/p>\n<p>1.<br \/>Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist f\u00fcr den Besteller<br \/>ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2.<br \/>Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis sind nur mit<br \/>vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers \u00fcbertragbar. Dies gilt ins-<br \/>besondere f\u00fcr diejenigen F\u00e4lle, in denen nach Planung und Entwurfs-<br \/>fertigung eines Ausstellungsstandes das Vertragsverh\u00e4ltnis endet.<\/p>\n<p>XX. Datenschutz<\/p>\n<p>Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen<br \/>Oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogenen Daten, gleich ob<br \/>Sie vom Auftragnehmer selbst oder Dritten stammen, im Sinne des<br \/>Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.<\/p>\n<p>XXI. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtstand f\u00fcr s\u00e4mtliche sich zwischen den Parteien aus<br \/>dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist nach der Wahl des<br \/>Auftragsnehmers der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Besteller<br \/>Vollkaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-<br \/>rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. \u00dcber das Vertragsverh\u00e4ltnis entscheidet<br \/>deutsches Recht.<\/p>\n<p>Schlussbestimmung<\/p>\n<p>Sollte eine Bestimmung im Vertrag unwirksam werden, bleibt der<br \/>Vertrag im \u00fcbrigen bestehen.<\/p>\n<\/div>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8221;1_3&#8243; _builder_version=&#8221;4.17.6&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB &#8211; englisch Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) I. Vertragsgrundlagen 1.Allen dem Auftragnehmer erteilten Auftr\u00e4ge liegen in folgender Reihenfolgezugrunde:\u2013 das Angebot\u2013 diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u2013 die Verdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen\u2013 die Honorarordnung f\u00fcr Ingenieure und Architekten 2.Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der schriftlichenVereinbarung. II. Vertragsinhalt 1.F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungenausschlie\u00dflich ma\u00dfgebend. 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